Zur raschen Orientierung und besseren Beurteilung der Lage dienen der Feuerwehr vor Ort die Feuerwehrpläne.
Gesetzliche Grundlage für deren Erstellung sind die Richtlinien DIN 14095 und die DIN 14011 Teil 2. Flucht- und Rettungspläne helfen Leben retten, wenn sie aktuell und übersichtlich sind. Alle Sicherheits-zeichen müssen der BGVA 1 entsprechen. Zudem ermöglicht der Brandmeldegruppenplan der Feuerwehr das schnelle Auffinden des ausgelösten Meldebereiches.
Herr Roman Grzyb
02305-97711
0172-5812039